Nomen

der Drittstaatenangehöriger

Drittstaatenangehöriger

Ein Drittstaatenangehöriger benötigt ein Visum.

Ein Drittstaatenangehöriger benötigt ein Visum.

Die Regelung gilt für alle Drittstaatenangehörigen.

Die Regelung gilt für alle Drittstaatenangehörigen.

als Drittstaatenangehöriger gelten Er gilt als Drittstaatenangehöriger.

Synonyms: Ausländer (weniger spezifisch); Antonyms: EU-Bürger, Inländer

Zusammengesetzt aus 'Dritt-' (dritter) + 'Staat' (Staat) + '-en-' (Fugen-n) + 'Angehöriger' (Angehöriger).

Im EU-Kontext ist ein 'Drittstaat' ein Nicht-EU-Land. Ein 'Angehöriger' ist eine Person, die zu diesem Staat gehört.

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