Nomen

die Ruhegehaltfähigkeit

Ruhegehaltfähigkeit, Pensionsberechtigung

Die Ruhegehaltfähigkeit der Dienstzeit wird geprüft.

Die Ruhegehaltfähigkeit der Dienstzeit wird geprüft.

die ((et2)) prüfen die ((et2)) prüfen Die Ruhegehaltfähigkeit der Dienstzeit wird geprüft.

die Pensionsberechtigung

Zusammengesetzt aus „Ruhe“ (Ruhestand), „Gehalt“ (Bezahlung) und „-fähigkeit“ (Möglichkeit, Berechtigung).

Denken Sie an die „Fähigkeit“, im „Ruhestand“ ein „Gehalt“ zu beziehen. Ein typisches Wort aus dem Beamtenrecht.

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